Auslese 1/2012

Flugrettung - lebensrettend, aber oft kostspielig!

Die Sozialversicherung leistet lediglich im Falle von medizinischer Notwendigkeit, somit bei medizinischen Notfällen und Verkehrsunfällen, sowie in den Fällen, in denen ein Transport über den Landweg aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich ist, anteiligen Kostenersatz.

In solchen Fällen, in denen die Sozialversicherung einen Beitrag zu den Kosten leistet, können die durch den Transport entstandenen Mehrkosten nicht an den Patienten weiterverrechnet werden.

Im Falle eines Helikoptereinsatzes im Zusammenhang mit Sport- oder Freizeitunfällen im alpinen Bereich, insb. Schiunfällen, übernimmt die Sozialversicherung außer bei sehr schweren Verletzungen keine Kosten.

Jeder Dritte Hubschraubereinsatz wird von der Sozialversicherung nicht übernommen.

Sofern keine Zusatzversicherung besteht, die diese Kosten abdeckt, muss der Patient in weiterer Folge selbst bezahlen.