Auslese 10/2017

KFZ-Versicherung – Wann zahlt sie nicht?

Oftmals übersehen wird, dass ein Versicherungsnehmer (kurz VN) sich mit Vertragsabschluss verpflichtet, gewisse Spielregeln einzuhalten, sog. Obliegenheiten. Verletzt er diese Handlungs- oder Unterlassungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, wird die Versicherung unter Umständen leistungsfrei. Der entstandene Schaden wird dann zwar im Außenverhältnis dem Dritten ersetzt, die Versicherung kann sich beim VN jedoch regressieren, dh die der Gegenseite geleistete Zahlung zurückfordern. Das kann oftmals existenzbedrohend werden, wenn ein entsprechend hoher Schaden, insbesondere Personenschaden, entstanden ist.

Zu den Obliegenheitsverletzungen zählen:

  • Nichtzahlen der Prämie
  • Alkohol am Steuer 
  • Fahren ohne gültigen Führerschein
  • Schäden im Zuge von privaten Autorennen
  • Unterlassen der Mitwirkung zur Aufklärung eines verschuldeten Unfalls (Verlassen der Unfallstelle)
  • Nichtmeldung eines Schadensfalls binnen Wochenfrist
  • Suizid mit dem eigenen Fahrzeug, sofern nachweisbar