Auslese 12/2015

Serie Mietrecht: Mietdauer - befristet oder unbefristet?

Die Frage, ob das Mietverhältnis befristet oder unbefristet abgeschlossen werden soll, hängt nicht nur von den jeweiligen Interessen der Vertragsparteien ab, sondern auch-wieder einmal- von der Art des Mietobjektes. 

Möglichste Flexibilität des Vermieters im Einfamilienhaus bietet ein unbefristetes Mietverhältnis, da ein solches ohne Angabe von Kündigungsgründen jederzeit beendet werden kann. Für den Mieter ergibt sich daraus der Nachteil, die Dauer des Mietverhältnisses nicht abschätzen zu können und unter Umständen relativ kurzfristig eine neue Unterkunft zu benötigen.

Bei Wohnungen empfiehlt sich als Vermieter der Abschluss eines befristeten Vertrages, da andernfalls das Mietverhältnis ohne Grund vom Vermieter nicht gekündigt werden kann. Befristete Mietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG verpflichten jedoch zur Reduktion der Miete um 25 %, andererseits kann die Miete nach Ablauf der Befristung immer neu verhandelt werden.