Auslese 1/2011

Wann zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Diese Frage stellen sich viele leider erst dann, wenn sie die Rechtsschutzversicherung erstmals in Anspruch nehmen wollen. Oftmals folgt dann das böse Erwachen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt nämlich nicht alle Streitfälle ab und oft müssen die Anwaltskosten - trotz Versicherung - selbst bezahlt werden.

Alles darüber hinaus muss speziell vereinbart werden - und hier liegt der Teufel im Detail. Gewisse Risiken werden von Rechtsschutzversicherungen nie abgedeckt. In der Regel setzt die Deckung von Schäden auch eine Wartefrist (3 - 6 Monate) voraus.

Am  Markt werden unzählige verschiedene Rechtschutzversicherungen angeboten; die Palette reicht von Basisversicherungen bis zum "Rundumpaket".

Wesentlich beim Abschluss einer Rechtschutzversicherung ist das Anforderungsprofil. Für welche Streitigkeiten soll Versicherungsschutz bestehen und ab wann?

Nach dem Rechtschutz-Versicherungsverträge in der Regel für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen werden und eine vorzeitige Kündigung des Vertrages kaum bzw. gar nicht möglich ist, sollte man sich im Hinblick auf die zu versichernden Risken im Vorfeld genau darüber Gedanken machen, welche Bausteine erforderlich sind.

Oft kommt es vor, dass sich erst nach Eintritt eines Versicherungsfalls herausstellt, dass die extra dafür abgeschlossene Versicherung diesen Fall gar nicht abgedeckt.

Der Abschluss einer für die jeweilige Person optimalen Rechtschutzversicherung steht und fällt daher mit einer umfänglichen und guten Beratung im Vorfeld.

Im Anschluss finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss bzw. dem Deckungsumfang einer Rechtschutzversicherung:

Was ist vom Versicherungsschutz umfasst?

Grundsätzlich decken Rechtschutzversicherungen nur Streitigkeiten. Somit sind sämtliche anwaltlichen Vertretungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen, Vereinbarungen, Erstellung von Testamenten, Errichtung von Gesellschaftsverträgen etc. nicht vom Versicherungsschutz umfasst, da es sich hierbei um keine Streitigkeit handelt. Abhängig von der Art der Rechtschutzversicherung besteht in einem solchen Fall lediglich die Möglichkeit, sich im Vorfeld beraten zu lassen; solche Beratungsgespräche sind in den meisten Rechtschutzversicherungen enthalten, können einmal monatlich in Anspruch genommen werden und werden von der Versicherung gedeckt.

Diese Beratungsgespräche sind jedoch keine umfängliche rechtliche Unterstützung, sondern können im Rahmen eines solchen Beratungsgesprächs lediglich die Grundzüge erklärt werden. Von diesen Beratungsgespräche nicht umfasst ist die Prüfung von Verträgen und deren Inhalt.

Selbst wenn hier in einigen Sparten (zum Beispiel Erbrecht), Versicherungsschutz gewährt wird, ist dieser auch nur auf das streitige Verfahren beschränkt. Wird daher im Zuge eines Todesfalls im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung über Erb- oder Pflichtteilsansprüche gestritten, ist dies von der Deckung der Rechtschutzversicherung nie umfasst, da das Verfahren vor dem Gerichtskommissär nicht als streitiges Verfahren vor einem Gericht gilt. Erst wenn die Erbansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, besteht Versicherungsschutz.

Ab wann gilt meine Versicherung?

Jede Versicherung entfaltet den Versicherungsschutz erst mit Zahlung der ersten Prämie. Davor bzw. für den Fall, dass im laufenden Vertragsverhältnis die Prämien nicht bezahlt werden, besteht kein Versicherungsschutz.

Ab wann Schadensfälle tatsächlich auch gedeckt werden, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.

Die Regel ist, dass üblicherweise eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsabschluss abzuwarten ist, ehe die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Liegt der eingetretene Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit wird in der Regel von der Versicherung hierfür keine Deckung gewährt.

Liegt der Versicherungsfall vor Abschluss der Rechtschutzversicherung, wird infolge Vorvertraglichkeit ebenfalls keine Deckung gewährt.

Die Wartefristen sind vertraglich unterschiedlich geregelt, es gibt auch Rechtschutzversicherungen, die von einer solchen Wartefrist generell absehen. Die Wartezeit ist auch je versicherter Sparte unterschiedlich lang.

Wer ist versichert?

Vom Versicherungsschutz umfasst sind die Lebens-/Ehepartner, minderjährige Kinder, volljährige Kinder, soweit sie noch im Haushalt der Eltern leben; im Zweifel muss die "Angehörigeneigenschaft" vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden.

Beim Kfz-Rechtschutz sind darüber hinaus auch Lenker, Halter, Zulassungsbesitzer und Leasingnehmer, als auch berechtigte Insassen mitversichert. Vorsicht ist geboten, wenn das Fahrzeug unbefugt in Betrieb genommen wird; in diesem Fall kann die Deckung abgelehnt werden.
Was versteht man unter Versicherungsfall?

Versicherungsfall ist das Ereignis, weshalb rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden möchte. Werden Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis geltend gemacht, kommt es immer wieder vor, dass als schadensauslösendes Ereignis der Abschluss des jeweiligen Vertrages verstanden wird. Liegt der Vertragsabschluss vor Abschluss der Versicherung, kann auch hier der Deckung verweigert werden.

Eintritt des Versicherungsfalls:

  • bei Schadenersatzansprüchen: Eintritt des Schadens (ZB im Zeitpunkt des Unfalls)
  • bei Besitzstörungshandlungen: Zeitpunkte Besitzstörungshandlung
  • bei Gewährleistungsansprüchen: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, aus dem die Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden
  • bei Vertragsstreitigkeiten: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses


Welche Risiken sind nicht versicherbar?

Jede Rechtschutzversicherung findet ihre Vertragsgrundlagen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese sind für jede Rechtschutzversicherung gleich, daher auch jene Sparten, die mit einer Rechtschutzversicherung nicht abgedeckt werden können.

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung/Umbau eines Gebäudes, deren Planungsmaßnahmen und Finanzierung ("Bauherrn-Risiko")
  • Akte der Hoheitsverwaltung im Falle von Enteignungen, Grundverkehr-, Raumordnungs- oder Grundbuchsangelegenheiten
  • Steuer-, Zoll-und sonstige Abgaben
  • Arbeitsverträge von Geschäftsführern juristischer Personen
  • Handelsvertreter-Verträge
  • Wettbewerbsrecht
  • Ansprüche im Zusammenhang mit Jagd-und/oder Fischereirechten als Eigentümer oder Pächter
  • Streitigkeiten aus dem Versicherungsverträgen mit dem Rechtschutz-Versicherer

Bei Verwaltungsstrafverfahren ziehen Versicherungen so genannte "Bagatellgrenzen" ein, das heißt, nicht jede Verkehrsstrafe kann mit Rechtschutzdeckung bekämpft werden. Liegt die angedrohte Strafe unter einer gewissen Grenze, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Grundsätzlich übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten der eigenen rechtsfreundlichen Vertretung. Im Falle eines Gerichtsverfahrens übernimmt die Rechtschutzversicherung im Falle des Prozessverlustes auch die Kosten, die auf der Gegenseite für anwaltliche Vertretungen entstanden sind. Ebenfalls übernimmt die Versicherung die im Verfahren angelaufenen Auslagen wie Sachverständigengutachten, Dolmetschergebühren, Gerichtsgebühren etc.

Im Vorfeld eines Rechtsstreites erforderliche Gutachten werden von Rechtschutzversicherungen in der Regel nicht bezahlt, sie können im anhängigen Verfahren nur unter dem Titel des Schadenersatzes zusätzlich vom Gegner gefordert werden.

Übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten jeden Anwalts?

Ob die Rechtschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt, hängt auch davon ab, was vertraglich im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Grundsätzlich gilt, dass in einem bereits gerichtsanhängigen Verfahren der Versicherungsnehmer "freie Anwaltswahl" hat und daher die Kosten jedes frei gewählten Rechtsvertreters von der Versicherung übernommen werden müssen.
Dieses Recht auf freie Anwaltswahl darf durch keinen Versicherungsvertrag beschränkt werden; bei außergerichtlichen Vertretungen im Vorfeld eines Rechtsstreits kann die Versicherung die Kostenübernahme davon abhängig machen, dass der Versicherungsnehmer einen von der Versicherung vorgeschlagenen Rechtsanwalt wählt. Die von der Versicherung vorgeschlagenen Rechtsanwälte sind in einem solchen Fall nur berechtigt, die mit der Versicherung vereinbarten Honorare abzurechnen.

Oft finden sich in Versicherungsverträgen auch Selbstbehaltes-Klauseln. In solchen Fällen muss der Versicherungsnehmer, unabhängig vom Schadenfall, einen gewissen Prozentsatz der entstehenden Kosten selbst übernehmen.

Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmer, der vorsteuerabzugsberechtigt ist, trägt die Versicherung immer nur die Nettokosten. Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer, die auf die Kosten des Rechtsanwalts entfällt, direkt an diesen überweisen.

Übernimmt die Rechtschutzversicherung nicht die Kosten des Anwalts, hat diese der Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Es sollte daher im Vorfeld mit dem Rechtsanwalt jedenfalls abgeklärt werden, mit welchen Kosten für die Vertretung zu rechnen ist.

Welche Rechtsgebiete umfasst eine allgemeine Rechtschutzversicherung?

Hier können keine verbindlichen allgemeinen Angaben abgegeben werden, dies ist im Wesentlichen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Grundsätzlich umfasst ein "Basisversicherungspaket" folgende Bereiche:

  • Allgemeiner Vertragsrechtsschutz (betrifft jedoch nur bewegliche Sachen)
  • Schadenersatz
  • Strafrechtsschutz (nicht bei Vorsatzdelikten)
  • Beratungsrechtsschutz (üblicherweise 1x/Monat)

Die sonstigen Bausteine wie KFZ, Arbeitsrecht, Erb-/Familienrecht, Mietrecht, Liegenschaftsrecht, Inkasso etc. müssen zusätzlich abgeschlossen werden und erhöhen die Prämie teilweise empfindlich.

Wann ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll?

Ein Kfz-Rechtschutz lohnt sich in der Regel am Meisten. Bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist die Beiziehung eines Verkehrs-Sachverständigen erforderlich. Die Kosten eines solchen liegen in der Regel zwischen € 1.000,-- - 2.000,--.

Bei kleineren Verkehrsunfällen mit geringeren Schäden stellen diese Kosten in der Regel die Hemmschwelle dar, die Ansprüche auch tatsächlich bei der Gegenseite gerichtlich geltend zu machen. Nachdem bei Verkehrsunfällen die subjektive Sicht, wie es zum Unfall gekommen ist, vom Sachverständigen objektiv bewertet wird, kann oft im Vorfeld keine abschließende Garantie abgegeben werden, ob ein solches Verfahren gewonnen werden kann.

Dieser Unsicherheitsfaktor im Zusammenhang mit dem Kostenrisiko ist oft der Grund, warum im Zweifel Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Eine Rechtschutzversicherung im Kfz-Bereich reduziert dieses Risiko auf null, dies bei einer verhältnismäßig geringen Jahresprämie.