Auslese 09/2010

Welche Heilbehandlung will ich…?


Für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Frage den behandelnden Ärzten zu beantworten und die Entscheidung nicht den Angehörigen überlassen möchte, können die Ärzte mit einer Patientenverfügung dem Willen des Patienten entsprechen, welche Heilbehandlungen durchgeführt werden sollen und welche nicht.

Eine Patientenverfügung wird im Zusammenwirken mit einem Arzt und einem Rechtsanwalt/Notar errichtet, ist zeitlich begrenzt und legt fest, welche Heilbehandlungen im Ernstfall nicht durchgeführt werden dürfen.

Speziell im Fall einer bestehenden Erkrankung, die unter Umständen tödlich enden wird, kann sich der Patient so absichern, dass sein Leben nicht unnötig verlängert wird.

Aber auch nach Unfällen kann die Patientenverfügung für die Behandlung richtungsweisend sein.

Der Arzt berät über die Folgen der Unterlassung konkreter Heilbehandlungen und der Rechtsanwalt klärt über die rechtlichen Konsequenzen auf.

Informieren Sie sich!