KOSTENPFLICHTIGE DIENSTLEISTUNGEN

Rechtsberatung

Eine weiterführende Interessenvertretung beginnt oft mit einem formlosen Beratungstermin.

Diese Termine bieten die Möglichkeit, einen Sachverhalt im Detail zu erörtern und hieraus rechtliche Schlussfolgerungen zu ziehen.

Ein Ergebnis eines solchen Beratungsgesprächs kann die Klärung offener Fragen sein, ohne dass hier im Anschluss weitere rechtliche Unterstützung erforderlich ist.

Ebenso kann dieses Beratungsgespräch dazu führen, dass hieraus eine weiterführende Beauftragung erwächst, die der außergerichtlichen oder bereits gerichtlichen Durchsetzung oder auch der Abwehr von  Ansprüche dient.

Es empflieht sich daher, bereits alle relevant erscheinenden Unterlagen zum Termin mitzubringen bzw. diese bereits im Vorfeld als Email zu übermitteln; so kann ich mir bereits im Vorfeld einen Überblick verschaffen.

Die Verrechnung erfolgt nach Zeitaufwand und nach den Bestimmungen der Allgemeinen Honorarkriterien (AHK 2005 idgF) fürRechtsanwälte iVm dem Rechtsanwalstarifgesetz (RATG).

Beratungsgespräche im Zusammenhang mit der Erstellung von Verträgen sind vom Pauschalhonorar für die Vertragserrichtung umfasst.

Aufgrund meiner gegenwärtigen Auslastung sind Terminwartezeiten von bis zu 3 Wochen nicht ungewöhnlich; es wird daher um Verständnis ersucht, dass vereinbarte, jedoch nicht wahrgenommene Besprechungstermine, die zuvor nicht abgesagt werden, mit € 120,-- zur Verechnung gelangen.

Beratungspakete - Check dein Recht

Unter dem Titel „Check Dein Recht“ biete ich in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich für die Rechtsgebiete

  • Mietrecht
  • Erbrecht
  • Ehescheidung
  • Patientenverfügungen

Beratungspakete um brutto € 120,-- an.

Von diesen Beratungspaketen umfasst ist ein erstes Beratungsgespräch in dem die für den jeweiligen Rechtsbereich relevanten Punkte besprochen, eine Bestandsaufnahme errichtet und grundlegende Lösungsvorschläge angeboten werden.

Diese Beratung dient nicht einer sachverhaltsbezogene und detaillierte Problemlösung; diese werden nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Termin erörtet bzw. erarbeitet.

Nicht enthalten ist somit insb. das Verfassen von Briefen, Durchsicht, Rechtsgutachten oder die Errichtung von Verträgen, Verfügungen oder letztwilliger Anordnungen jeder Art.

Die Dauer dieser Beratung ist mit 30 Min. zeitlich limitert.

Bitte berufen Sie sich bei Vereinbarung eines Besprechungstermins auf die Aktion „Check Dein Recht“.

 

 

 

UNENTGELTLICHE SERVICELEISTUNGEN

Erste anwaltliche Auskunft

Oft stellt man sich die Frage, ob man in seinen Rechten verletzt überhaupt verletzt wurden und inwiefern eine Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen überhaupt Sinn macht.

  • Kann ich gegen eine überhöhte Autoreparaturrechnung etwas unternehmen?
  • Ist der Reiseveranstalter schuld, wenn das Hotel nicht dem Katalog entsprochen hat?
  • Muss ich als Mieter zulassen, dass der Vermieter regelmäßig in meiner Wohnung Nachschau hält, ob alles in Ordnung ist?
  • War der Führerscheinentzug gerechtfertigt?
  • Muss ich meine Kündigung so akzeptieren?
  • Wie verschenke ich mein Haus?

Um solche oder andere Fragen zu klären, steht ihnen das kostenlose Erstgespräch in Form der ersten anwaltlichen Auskunft zur Verfügung.

Im Rahmen dieser ersten anwaltlichen Auskunft erhalten Sie eine erste Einschätzung zur Rechtsdurchsetzung ihrer Anliegen, ohne hierzu im Detail in die Sache selbst einzusteigen.

Sollte Sie danach zu der Ansicht kommen, Ihre Rechte wahrzunehmen, stehe ich für eine anschließende Beauftragung (kostenpflichtig) gerne zur Verfügung.

Das kostenlose Erstgespräch findet

  • in Guntramsdorf jeden 1. Dienstag im Monat von 9 – 12 Uhr,
  • in Maria Lanzendorf jeden 1. Mittwoch im Monat von 16 – 18 Uhr statt;

Bitte beachten Sie, dass in beiden Fällen der Termin telefonisch vereinbart werden muss.

Die Beratung im Rahmen der ersten anwaltlichen Auskunft ist mit 15 Min. beschränkt und dient einer grundlegende Beratung zu von Ihnen gewählten Rechtsgebieten. Eine Beurteilung des Sachverhaltes im Detail oder die Erarbeitungen konkreter Lösungsschritte (Verfassen von Briefen, Vorbereitung von Urkunden) ist nicht Inhalt der ersten anwaltlichen Auskunft. Auch die Durchsicht von Verträgen würde den Rahmen dieses Gesprächs sprengen.

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen (kostenpflichtigen) Termin.