Auslese 11/2022

 

Abgelehnte Zuerkennung/Erhöhung von Pflegegeld – was tun?

Nach erfolgter Begutachtung im Auftrag der Versicherungsanstalt/PVA wird mit Bescheid entw. eine Pflegestufe gewährt/erhöht oder der Antrag abgewiesen.

Dem Antragsteller steht binnen 3 Monaten das Recht zur Klage beim Landesgericht des Wohnortes offen, wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist.

Hierfür ist grundsätzlich kein Rechtsanwalt nötig, steigen die Erfolgschancen jedoch beträchtlich, wenn vom entsprechenden Knowhow und Erfahrung profitiert werden kann. Wichtig ist im Verfahren gezielt auf den Pflegekatalog einzugehen, inwieweit dieser, warum erfüllt ist.

Im Verfahren erfolgt eine weitere Untersuchung, diesmal durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen (alles Ärzte), der objektiver prüft.

Im Ergebnis ist es nicht selten so, dass eine Pflegestufe höher zuerkannt wird, als ursprünglich seitens der Behörde.

Dies liegt oft auch daran, dass die Antragsteller bei der unspr. Untersuchung ihren Zustand schönreden, sich besser präsentieren als im Alltag bzw. auch die Zielrichtung der Fragestellung bzw. Aufgaben, die gestellt werden, nicht verstehen. Es empfiehlt sich, hier eine Vertrauensperson zum Hausbesuch beizuziehen, um so ev. das anschließende Gerichtsverfahren zu verhindern.