Auslese 08/2010

Abzocke am Telefon und im Internet


Wem ist das nicht schon einmal passiert?

Das Telefon läutet und irgendjemand will einem etwas „aufschwatzen“; oft lässt man sich breitschlagen und zu einem Vertragsabschluss hinreißen - gibt vielleicht sogar die Kontonummer bekannt.


In einem solchen Fall ist jedoch noch nicht alles verloren!


Als Konsument hat man die Möglichkeit, von solchen Vertragsabschlüssen zurückzutreten. Die Frist beträgt 7 Werktage ab Lieferung der Ware bzw. bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses, dh sobald der Unternehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt hat. Wird eine solche Auftragsbestätigung nicht übermittelt, beträgt die Rücktrittsfrist 3 Monate.


Diese Fristen gelten auch für Vertragsabschlüsse im Internet.


VORSICHT! - Nicht bei allen Waren und Dienstleistungen steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht zu. Es gilt daher jedenfalls, sich vor derartigen Telefonkeilern in Acht zu nehmen!