Auslese 2/2023

 

Adoption – wann ist sie möglich?

Je nach Alter des Anzunehmenden spricht man von einer Kinder- oder Erwachsenenadoption; letztere ist insofern einfacher, als Zustimmungsvoraussetzungen entfallen und an deren Stelle lediglich ein Anhörungsrechten jedes Elternteils tritt, der durch die Adoption ersetzt wird.

Die Annahme an Kindesstatt erfolgt durch einen Vertrag, der, egal in welchem Alter adoptiert wird, der gerichtlichen Genehmigung bedarf. Das Gericht prüft in diesem Verfahren, ob alle Voraussetzungen für die Adoption erfüllt sind.

In einer Ehe dürfen nur beide adoptieren, außer in Fällen der Stiefkindadoption.

Zu achten ist das Wahlelternteil das 25. Lebensjahr vollendet haben und älter sein muss, als das Wahlkind.
Weiters müssen bereits enge der Beziehung zwischen leiblichen Eltern und Kind entsprechende Verhältnisse vorliegen, was dann angenommen wird, wenn beide während 5 Jahren in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder sich in dieser Zeitspanne sonstig beigestanden haben.

Hat das Wahlelternteil bereits Kinder, müssen auch deren Interessen geschützt werden.

Lesen sie das nächste Mal mehr zu den Wirkungen einer Adoption.