Auslese 12/2018

Airbnb – geht das so einfach?

Das kurzfristige, oft nur tageweise Vermieten von Wohnungen boomt in den letzten Jahren. Immer mehr wird diesem Vorgehen mittlerweile jedoch rechtlich ein Riegel vorgeschoben.

Eine MIETWOHNUNG so unterzuvermieten, kann zu einer erfolgreichen Kündigung durch den Vermieter führen, falls die Wohnung dann nicht mehr überwiegend selbst genutzt wird bzw. der Mieter weit mehr Mieteinnahmen lukriert, als er selbst für die Wohnung zahlen muss. Wesentlich ist hier die Formulierung des Mietvertrags, sollte dies bereits bei Anmietung der Wohnung im Raum stehen.

Bei einer EIGENTUMSWOHNUNG kann die dauerhafte, kurzfristigen Vermietung zu einer Änderung des Widmungszwecks führen, der von allen übrigen Eigentümern genehmigt werden müsste. Wird hier nicht vorher Klarheit geschaffen, bestehen Unterlassungsansprüche, auch bis hin zum Ausschluss auf der Eigentümergemeinschaft.

Wird diese Art der Vermietung eine maßgebliche Einkunftsquelle sind auch gewerberechtliche und insb. auch steuerliche und abgabenrechtliche (Stichwort Ortstaxe) Aspekte zu berücksichtigen, da andernfalls Strafen drohen.