Auslese 3/2018

 

Ausnüchterung auf Krankenschein? – leider nein!

Immer wieder endet eine Party, ein Bierzeltbesuch oder eine Silvesternacht im Krankenhaus – Diagnose Vollrausch! 

Wird ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, ist die jeweilige Krankenkassa nur dann zum Kostenersatz verpflichtet, wenn die Berauschung derart erheblich ist, dass der Patient einer laufenden Beobachtung bedarf. Bloßes Ausnüchtern und begleitende medikamentöse Maßnahmen sind davon nicht umfasst.

Auch eine Krankenzusatzversicherung deckt hier nicht.

Davor trägt also der Patient die Kosten selbst oder im Falle von Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten. Die Kosten liegen je Kalendertag bei über € 600,--. Da oft die Einlieferung spät abends erfolgt, ist es mit einem Kalendertag nicht getan und die Kosten verdoppeln sich.

Speziell für junge Erwachsene kann sich hierdurch eine erhebliche Schuldenbelastung ergeben, ganz abgesehen von weiteren Kosten, die etwa bei einer Alkoholfahrt mit dem Auto entstehen.

Ein Führerscheinentzug ist neben einer Geldstrafe oft mit begleitenden Maßnahmen verbunden, die von Lenker zu absolvieren und bezahlen sind, ehe der Führerschein wieder ausgehändigt wird.