Auslese 1/2021

Darf ich im Sommer mit Winterreifen fahren?

In Österreich gilt die situative Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1. November bis 15. April. Eine grundsätzliche Verpflichtung, während dieser gesamten Zeit ausschließlich nur mit Winterreifen unterwegs zu sein, besteht daher nicht. Sind die Witterungsbedingungen allerdings winterlich, nämlich Schnee, Matsch oder Eisglätte, so müssen bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs alle vier Räder mit Winterreifen ausgestattet sein.

Missachtet man diese gesetzliche Bestimmung, begeht man jedenfalls eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Verursacht man mit einem nicht den winterlichen Fahrverhältnissen ausgestatteten Fahrzeug einen Unfall, aufgrund der Risikoerhöhung idR von einem Mitverschulden am Verkehrsunfalls auszugehen sein, da ein Verstoß gegen eine verpflichtende Norm vorliegt und sich durch die falsche Bereifung jedenfalls der Bremsweg verlängert.

Die eigene Haftpflichtversicherung muss den Unfallgegner zwar schadlos stellen, wird sich jedoch beim Versicherungsnehmer aus der Obliegenheitsverletzung regressieren, und das kann teuer werden.