Auslese 3/2021

Das Meldegesetz – wie funktioniert´s?

Aufgrund dieses Verwaltungsgesetzes ist jeder in Österreich Lebender (mit Ausnahmen) verpflichtet seinen Wohnsitz der Behörde zu melden. Die Daten werden im zentralen Melderegister erfasst.

Im Falle eines Umzugs muss die Ummeldung an der neuen Adresse nach 3 Tage erfolgen. Zuwiderhandeln hat eine Verwaltungsstrafe zur Folge.

Man unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz; der Unterschied zwischen den Beiden stellt auf verschiedene Kriterien ab, u.a. die jährliche Aufenthaltsdauer. Wo man den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen hat, gilt als Hauptwohnsitz. Wo die Voraussetzungen eines Hauptwohnsitzes an mehreren Orten erfüllt scheinen (Wochenpendler etc.), ist das überwiegende Naheverhältnis ausschlaggebend. Man kann nur einen Hauptwohnsitz, aber beliebig viele Nebenwohnsitze begründen. Der Meldezettel wird, wenn man nicht Eigentümer oder Hauptmieter der Wohnstatt ist, vom Unterkunftsgeber mitunterschrieben.

Vergisst man sich von einer Anschrift abzumelden, ist eine Abmeldung nur amtswegig möglich; der Unterkunftsgeber hat hierzu nur ein Anzeigerecht an die Behörde, kann die Abmeldung aber nicht selbst vornehmen.