Auslese 1/2022

 

DIE HAND DRAUF – was bewirkt ein Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht (VK-R) kann für alle handelbaren Güter vereinbart werden, beweglich, wie unbeweglich. Die Einräumung eines VK-R für Liegenschaften muss mittels beglaubigter Vereinbarung erfolgen. Mit der Eintragung im Lastenblatt des Grundbuches zur jeweiligen Liegenschaft ist gewährleistet, dass ein Weiterverkauf ohne Kenntnis und Möglichkeit des Berechtigten, das Objekt selbst zu erwerben, nicht möglich ist.

Ein klassisches VK-R bewirkt, dass dem Berechtigten im Falle eines Abverkaufs der diesbezügliche Kaufvertrag vorzulegen und er binnen einer Frist von 24h bei beweglichen und 30 Tagen bei Liegenschaften erklären muss, zu exakt den Bedingungen ebenfalls kaufen zu wollen. Ein Nachverhandeln der Konditionen ist idR nicht möglich. Je nach Ausgestaltung des VK-R kann es bei Liegenschaften auch bei unentgeltlichen Übertragungen möglich sein oder können Fixpreise festgelegt sein.

Das Recht ist höchstpersönlich und endet durch Fristablauf oder Tod. Der Tod des Eigentümers der Sache hat keine Auswirkung auf das VK-R.