Auslese 2/2017

Erbrecht neu – Pflichtteil

Auf Todesfälle ab dem 1.1.2017 findet das neue Erbrecht Anwendung. Bisher hatten die Eltern des kinderlos Verstorbenen gegenüber einem Ehepartner, der testamentarisch zum Alleinerben eingesetzt wurde, Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil in der Höhe von 1/12 je Elternteil, insg. 1/6 des Nachlasswertes.

Mit der seit 1.1.2017 wirksam gewordenen Gesetzesänderung ist dieser Pflichtteilsansprüche Geschichte.

Die Eltern eines verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden kinderlosen Verstorbenen erben daher nur mehr für den Fall, dass dieser kein Testament errichtet hat und daher die gesetzliche Erbfolge greift. In diesem Fall erhalten die Eltern nach wie vor 1/3 des Nachlassvermögens.

Nach dem Tod beider Eltern, erbt der Ehegatte alles.

Testamente, die hierzu Regelungen enthalten, die nunmehr hinfällig sind, sollten daher überarbeitet werden.

Zu diesem Zwecke, sowie zu einem allgemeinen Beratungsgespräch stehe ich Ihnen nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.