Auslese 1/2014
Fällige Miete als Straftatbestand - Einmietbetrug
Üblicherweise führen offene Mietvorschreibungen über kurz oder lang zur vorzeitigen Vertragsauflösung und zu einer Mietzins- & Räumungsklage. in manchen Fällen beschäftigen offene Mieten aber auch die Strafgerichte.
Wird der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages über die Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Mieters getäuscht, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Wird unmittelbar nach Beginn eines Mietverhältnisses lediglich die 1. Miete bezahlt und anschließend folgen keine weiteren Zahlungen mehr, liegt der Verdacht nahe, dass der Mieter nie vorhatte, seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen.
Der Vermieter kann in solchen Fällen Strafanzeige erstatten.
Hierdurch wird bei entsprechend nachgewiesenem Schädigungsvorsatz des Mieters der Straftatbestand des Betruges bzw. ab einem Schaden über € 3.000, sogar des schweren Betruges verwirklicht und droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.