Auslese 07/2009

Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob

Bei einem Ferienjob muss zunächst unterschieden werden, ob er zu Ausbildungszwecken oder zur Aufbesserung der Urlaubskasse angenommen wird. Steht die Ausbildung im Vordergrund oder ist das Praktikum vorgeschrieben (HTL), so verdient man zwar auch Geld, der Dienstgeber hat aber die Pflicht, aktiv auszubilden und ein Zeugnis auszustellen; darauf kann man bestehen.

Ein klassischer Ferialjob ist ein bloß befristetes Dienstverhältnis, das sich sonst in Nichts von einem sonstigen Dienstverhältnis unterscheidet (zB Entgelt, Arbeitszeit, Krankenstand).

ACHTUNG: Ein Volontariat ist eine unentgeltliche Beschäftigung – mit dem Dienstgeber muss daher immer vorher geklärt werden, ob und in welcher Höhe eine Entlohnung erfolgt.

Ein vorzeitiger Abbruch der Tätigkeit ohne Grund, oder ein Nichtantritt bleibt bis auf Sonderfälle nur beim Volontariat ohne Folgen für den Beschäftigten.