Auslese 12/2017
Fluggesellschaft pleite - Urlaub ade?
Die Folgen einer Insolvenz der Airline hängen ganz davon ab, ob der Flug direkt gebucht wurde oder eine Pauschalreise vorliegt.
Wurde direkt bei der Airline gebucht, besteht keine Absicherung für bereits bezahlte, jedoch nicht konsumierte Flugtickets. Hier wird man auf die Quote im Insolvenzverfahren verwiesen; die zusätzlichen Kosten für den Ticketersatz werden nicht ersetzt.
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung deckt dieses Risiko nicht ab.
Einzige Hoffnung besteht darin, dass bereits bei der Buchung klar war, dass der Flug durch eine andere Airline durchgeführt wird; dann ist die Beförderung von der Insolvenz nicht betroffen. Andernfalls ist mit Einstellung des Flugbetriebs auch das Ticket verloren.
Wurde die Reise bereits angetreten und tritt die Einstellung des Flugbetriebs vor der Rückreise ein, muss man sich selbst um die Rückreise kümmern.
Als Pauschalreisen der besteht kein Vertrag mit der Fluggesellschaft, sondern mit dem Reiseveranstalter, der aus dem Reisevertrag mit der Durchführung der Reise haftet und sich daher um eine alternative Beförderung kümmern muss.