Auslese 8/2021

 

Haushaltsversicherungen – Stolperfallen, Tücken, etc.

Eine Haushaltsversicherung dient der Risikoabdeckung von Schäden am gesamten Wohnungsinhalt, inkl. Dachböden, Kellerabteilen oder Lagerräumen. Der Versicherungsschutz kann idR mit entsprechender Prämienanpassung ausgeweitet werden.

Da die Versicherung objektbezogen ist, kann dies bei Wohnsitzwechsel binnen 3 Tagen außerordentlich gekündigt werden; wird die Frist verpasst, ist der nächste Kündigungstermin die Hauptfälligkeit.
Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers stellen die Versicherung leistungsfrei.
Wer länger als 72h ortsabwesend ist, muss den Hauptwasserhahn absperren, da sonst für Schäden kein Ersatz geleistet wird; ebenso verhält es sich mit unbeaufsichtigten in Betrieb befindlichen Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Bügeleisen etc.). Wasserschäden durch offenstehende Fenster bei Gewitter oder Brandentwicklung durch Zugluft können als fährlässiges Handeln zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Werden falscher Orts Gegenstände eingelagert und beschädigt steigt die Versicherung oftmals auch aus, da damit der Versicherungsschutz überschritten wurde.

Letztlich ist auch die Zahlung der Prämie als Obliegenheit Grundvoraussetzung für eine Versicherungsleistung.