Auslese 4/2016

Import von gefälschten Markenwaren – ein teurer Spaß

Wer versucht, eine gefälschte Ware aus dem Urlaub mitzunehmen oder durch einen Internetkauf im Ausland postalisch zu importieren, läuft Gefahr, hier ganz kräftig draufzuzahlen.

Speziell ausländischen Zollbehörde verhängen beim Versuch des Imports einer gefälschten Ware mitunter erhebliche Verwaltungsstrafen. In Österreich wird das gefälschte Produkt einbehalten und vernichtet. 

Eine Rückforderung des Kaufpreises beim jeweils im Ausland befindlichen Anbieter ist in mehrerlei Hinsicht aussichtslos.

Darüber hinaus gibt es zwischen den Zollbehörden und den jeweiligen Unternehmen, deren Markenrechte durch nachgemachte Produkte verletzt werden, ein Abkommen, dass diese über derartige Verstöße informiert werden.

Man erhält daher im Anschluss auch noch eine anwaltliche Aufforderung zur Unterfertigung einer Unterlassungserklärung, wonach man derartige Verstöße hinkünftig gegen sonstige Pönalezahlung unterlässt; damit sind auch zusätzlichen Anwaltskosten verbunden.