Auslese 05/2009
Kurzarbeit wider willen
In Zeiten der Wirtschaftskrise versuchen viele Betriebe mit der Einführung von Kurzarbeit Massenkündigungen vorzubeugen. Voraussetzung hiezu sind unvorhersehbare wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens.
Die Belegschaft muss Alturlaube und Zeitguthaben vorher abgebaut haben.
Kurzarbeit bedeutet eine befristete Reduktion der Normalarbeitszeit, wobei die tägliche Arbeitszeit verkürzt, der Betrieb tageweise aussetzt oder sogar der Betrieb für längere Zeit gänzlich stilllegt wird.
Mit der Herabsetzung der Normalarbeitszeit ist auch ein Verdienstentgang verbunden. Das AMS springt mit einer Beihilfe ein, wodurch den Betroffenen zumindest die Höhe des fiktiv zustehenden Arbeitslosengeldes gesichert werden soll.
Während der Kurzarbeit stehen die betroffenen Mitarbeiter unter einem besonderen Kündigungsschutz (Behaltefrist).