Auslese 12/2010

Maklergebühren - Wann muss gezahlt werden?

Maklerprovision fließt immer dann, wenn der Makler bei der Anbahnung eines Vertragsabschlusses verdienstlich gewesen ist. Egal, ob der Makler einem Kaufwilligen ein Objekt anbietet, oder aber für den Verkäufer gezielt einen Käufer sucht, sobald er beide zusammengebracht hat und diese in konkrete Vertragsverhandlungen einsteigen, wird die Maklerprovision fällig.

Ein Immobilienmakler kann auf unterschiedliche Weise beauftragt werden:

Alleinvermittlungsauftrag

Mit dem Alleinvermittlungsauftrag wird zwischen dem Abgeber und dem Makler ein auf bestimmte Zeit, üblicherweise zunächst auf 6 Monate, abgeschlossenes Vertragsverhältnis begründet. Der Abgeber verpflichtet sich hiebei, dass er das Objekt, das er verkaufen will, nur über diesen Makler anbietet.

In solchen Verträgen finden sich auch immer wieder Klauseln, wonach der alleinvermittelnde Makler berechtigt ist, selbst für den Fall, dass seine zweckentsprechenden Bemühungen, einen Käufer zu finden, scheitern, weil der Abgeber

  • etwa privat einen Käufer gefunden hat,
  • doch ein anderer Makler eingeschalten wurde oder
  • der Abgeber den Vertrag vor Ablauf der Zeit kündigt, 

die vereinbarte Provision trotzdem zu verlangen.

Im Erfolgsfall steht ihm die Provision jedenfalls zu. Bei Liegenschaftsverkäufen liegt das Erfolgshonorar in der Regel bei 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt.

Es ist üblich, dass der Makler darüberhinaus weitere 3 % des Kaufpreises zzgl. Ust. auch beim Käufer einhebt.

Vereinbarungen, wonach das Maklerentgelt nur einmal zur Zahlung vorgeschrieben wird, sind ebenso Gang und Gebe, wie eine Reduktion des Prozentsatzes.

Allgemeiner Vermittlungsauftrag

Hier wird nicht ein Makler exklusiv tätig, hier können gleichzeitig verschiedene Makler beauftragt werden und man kann auch selbst immer noch einen Käufer suchen.

Je nachdem, wer den Käufer bringt, kann hiefür das Erfolgshonorar verzeichnen.

Bei diesen Verträgen ist es durchaus üblich, dass der Makler sein Erfolgshonorar nur beim Käufer einhebt, weil er hier weniger Engagement und Kosten investiert.

Anders als beim Alleinvermittlungsauftrag werden die beauftragen Makler das Objekt "mitlaufen lassen", es jedoch nicht gesondert und bevorzugt bewerben.

Andererseits kann sich bei einem solchen Vertrag der Abgeber sicher sein, dass ihm keine Kosten entstehen, sollte der Käufer durch Zufall oder über den Abgeber selbst auf das Objekt aufmerksam geworden sein.

Honoraranspruch des Maklers

Scheitert das Geschäft an der Einigung über den Kaufpreis, muss der Makler weitersuchen. Scheitert etwa nur die Finanzierung oder macht der Verkäufer einen Rückzieher, ändert dies nichts am Anspruch des Maklers auf sein Honorar - und zwar sowohl gegenüber dem potentiellen Käufer, als auch gegenüber dem Verkäufer, je nach geschlossenem Vertrag.

Maklerhonorar bei Mietverträgen

Das Erfolgshonorar, das der Makler gegenüber dem Mieter in Rechnung stellen kann, orientiert sich an der Dauer des abzuschließenden Mietvertrags.

Seit 1.9.2010 wurden die Höchstgrenzen der Erfolgshonorare für Makler bei Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern (nicht für Geschäftsobjekte) neu festgesetzt: 

  • befristete Mietverträgen bis 3 Jahren:        1 Bruttomiete zzgl. 20 % USt. 
  • länger befristete /unbefristete Verträge:    2 Bruttomieten zzgl. 20 % USt.

Wird das Objekt durch die Hausverwaltung vermittelt, die das Haus, in dem sich die Wohnung befindet auch verwaltet, reduziert sich der Anspruch um jeweils die Hälfte.

Bei Geschäftsraummieten können die Erfolgshonorare nach wie vor höher liegen.  

VORSICHT ! - FALLE

Aufgrund dieser Neuregelung der Höchstsätze der Maklerhonorare müssen Mieter künftig ganz genau auf die Dauer des Mietverhältnisses achten.

Sofern sich im Mietvertrag eine Regelung findet, dass das Mietverhältnis für 37 Monate abgeschlossen wird - was auch im Anwendungsbereich des MRG absolut zulässig ist - werden 2 Bruttomieten an Maklerprovision fällig.

Das heißt für die Mieter in Hinkunft: Mietvertrag vor Unterfertigung genau lesen !!