Auslese 11/2009

Mobbing - was nun?

Mobbing bedeutet im beruflichen Alltag eine Vielzahl von Verhaltensweisen wie nicht Grüßen, bewusstes Ausschließen  vom  Informationsaustausch, soziale Ausgrenzung  usw.

Sich dagegen zur Wehr zu setzen, ist schwierig.

Zwar müsste der Dienstgeber bei Kenntnis das Mobbing abzustellen versuchen, die Praxis zeigt jedoch, dass gemobbte Mitarbeiter oftmals gegenüber der restlichen Belegschaft einen schlechten Stand haben, vor allem , wenn die „Mobber“ aus Sicht des Dienstgebers sonst gute Arbeit leisten.

Auch der Betriebsrat kann nur vermitteln.

Scheitern alle Vermittlungsversuche  kann der betroffene Dienstnehmer letztlich nur  das Dienstverhältnis vorzeitig aus wichtigem Grund auflösen.

ABER VORSICHT: Dienstnehmer im System „Abfertigung alt“ verlieren unter Umständen den Anspruch auf Abfertigung, sollte das Mobbing nicht ausreichend bewiesen werden können.