Auslese 4/2023

 

Obsorge – was versteht man darunter genau?

Unter Obsorge wird die idR elterliche Verantwortung einem Kind gegenüber verstanden, die im Einzelfall auch von Institutionen und Verwandten ausgeübt werden kann.

Darunter fallen die Pflege und Erziehung, die gesetzliche Vertretung in allen Belangen und die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Weiters ist hiermit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht verbunden.

Es hat auch der Lebenspartner eines obsorgenden Elternteils ein Vertretungsrecht für alltägliche Angelegenheiten des Stief-Kindes, selbst bei gemeinsamer Obsorge beider Elternteile.

Im Falle dauerhafter Verhinderung des alleine obsorgenden Elternteils kann dem Stiefelternteil bei enge emotionaler Verbundenheit zum Kind vor dem ggfs. loser mit dem Kind in Kontakt stehenden leiblichen Elternteil bei der Übertragung der Obsorgefrage uU sogar der Vorzug gegeben werde.

Von der Obsorge zu unterscheiden, ist das Umgangs- oder Kontaktrecht. Das ist das wechselseitiges Recht von Elternteil und Kind miteinander regelmäßig Umgang zu pflegen. Letzteres haben in eingeschränkter Form auch die Großeltern.