Auslese 7/2022

 

Radfahrer und Co. – Was gilt bisher und was soll neu werden?

Derzeit befindet sich eine Novelle zur StVO in Begutachtung -neben den Radler erhalten auch die Fußgänger weitere Rechte.

Derzeit gilt:

Am Ende eines Fahrrad-/ Mehrzweckstreifens gilt beim Einordnen in den Fließverkehr nunmehr das Reißverschlussprinzip; bis 31.3.2019 hatten Radler Nachrang!

Radfahrer, die auf einem parallel zur Straße verlaufenden Radweg unterwegs sind, gegenüber Fahrzeugen, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder Rechtsabbiegen Vorrang genießen.

Das Befahren von Schutzwegen ist ausdrücklich untersagt, außer bei ausdrücklicher Markierung.

Schüler, die das 9. LJ vollendet haben, dürfen mit dem Rad alleine unterwegs sein, sofern sie über einen Fahrradausweis verfügen; die diesbezügliche Altersgrenze für Mini-Scooter/ Tretroller-Nutzung wurde 2019 von 12 bzw. 10 Jahren auf 8 gesenkt.

Klargestellt ist auch, dass man mit kleinen Scootern am Gehsteig mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein darf, sofern keine Fußgänger gefährdet werden.

Auch am Rad ist eine Freisprecheinrichtung zu nutzen, es gelten die Alkohollimits von 0,4 mg bzw. 0,8 ‰.

Neu werden soll:

Geplant ist die Einführung eines Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern, abhängig davon, wo man unterwegs ist. Im Ortsgebiet sind 1,5 m, außerorts 2 m Abstand einzuhalten.

Einbahnen mit Parkplätzen und einem Tempolimit von 30 km/h, bei denen eine Restfahrbahnbreite von 4 m verbleibt, sollen künftig von Radlern auch gegen die Fahrrichtung genutzt werden können. Hier muss jedoch behördenseits eine Kennzeichnung erfolgen.

Hinkünftig wird man sich auch an ein neues Verkehrsschild – grünen Pfeil - gewöhnen müssen, das den Radfahrern Rechtsabbiegen bei roter Ampel gestattet, sofern es gefahrlos möglich ist. Der Radler muss zuvor jedoch anhalten und die Verkehrslage prüfen.

Auch Nebeneinanderfahren von 2 Radfahren ist bei Tempolimit 30 für alle, sonst nur mit unter 12-Jährigen erlaubt, sofern keine Schienen- oder Vorrangstraße.

Ob, in welcher Form und wann die Novelle Umsetzung findet, ist noch nicht beschlossen.