Auslese 10/2018

Serie: Fahrrad statt Auto – Mitführen von Kindern

Wer ein Kind am Fahrrad mittransportieren möchte, hat dies ein einem Kindersitz, einen Anhänger oder seit 5 Jahren auch in einer Transportkiste zu tun.

Ein Kindersitz darf nur hinter dem Fahrer, fest mit dem Rahmen verbunden angebracht werden; der Lenker darf hierdurch nicht abgelenkt werden. Der Sitz hat über ein Gurtsystem, Kopflehne und höhenverstellbaren Beinschutz zu verfügen.

Der Lenker muss zumindest 17. Jahre alt sein, um ein Kind unter 8 Jahren mitzuführen.

Bei Kindern ab 8 Jahren muss das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen geeignet sein.

Die mit Gurtsystem ausgestattete Transportkiste kann vor oder hinter dem Lenker angebracht sein und ist auch für mehrere Kinder zugelassen.

Im Anhänger ist das Kind ebenfalls anzugurten; es muss gewährleistet sein, dass das Kind sich nicht hinausbeugen oder in die Speichen greifen kann. Zulässig ist ein Anhänger nur bei Gangrädern. Zusätzlich ist der Anhänger mit einem orangen Wimpel auszustatten.

In allen Fällen des Transports besteht für Kinder unter 12 Jahren Helmpflicht.