Auslese 9/2018

Serie: Fahrrad statt Auto – Was es im Straßenverkehr zu beachten gilt

Der Umstieg aufs Rad wird – vor allen seit dem Vormarsch der E-Bike – immer attraktiver. Oftmals wird jedoch vergessen, dass man als Radfahrer – auch wenn es noch so verlockend erscheint – zahlreiche Verkehrsregeln zu befolgen hat.

So muss die technische Ausstattung des Rads der Fahrrad-VO entsprechen: 

  • Glocke oä;
  • weißes, ruhendes Licht vorne (kein Blinklicht)
  • rotes, auch blinkendes Licht hinten
  • Reflektoren vorne weiß, hinten rot, seitlich und an den Pedalen weiß od. gelb (orange)

 

Auch die Bremswerte müssen stimmen.

Stirnlampen ersetzen das Vorderlicht nicht!

Je nach Fahrradtyp, Rennräder/Mountainbike etc., gelten unterschiedliche Parameter. So kann bei einem Mountainbike die Beleuchtungsanlage bei guter Sicht entfallen, sofern sie gesondert mitgeführt wird.

Rennräder sind von diversen Ausstattungskriterien befreit.

Kindersitze sind nur hinten, fest mit den Rahmen verbunden, zulässig und jeweils nur einer pro Fahrrad. Hier gilt Helmpflicht für Kinder!