Auslese 11/2015

Serie Mietrecht: Was soll vermietet werden?

Bevor man die näheren Details, zu denen ein Objekt vermietet werden soll, festlegt, muss zunächst geklärt werden, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen das jeweilige Mietverhältnis fällt.

Es macht einen gravierenden Unterschied, ob ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, eine Wohnung in einem „Zinshaus“ oder in einem Kleinobjekt (nicht mehr 2 selbständige Mieteinheiten) vermietet wird. Auch ist es oft relevant zu klären, wann das Haus errichtet wurde, in dem sich der Mietgegenstand befindet.

Erst wenn all diese Fragen geklärt sind, steht fest, ob das Mietverhältnis zur Gänze den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegt, dieses Schutzgesetz nur teilweise Anwendung findet oder sogar nur die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zu beachten sind.

Dementsprechend empfiehlt es sich auch, nicht bloß ein Vertragsmuster aus dem Internet, vom Bekannten oder Freunden etc. heranzuziehen und „umzubasteln“, sondern vor der Vermietung rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Fehler, die bei Vertragserrichtung gemacht werden, können den Vermieter teuer kommen.