Auslese 7/2015

Serie Wohnungseigentum: Aufgaben der Hausverwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse eines Hausverwalters ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Dementsprechend ist er verpflichtet, seine Tätigkeit nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auszuüben. Neben der Wahrnehmung der Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung hat die Hausverwaltung insbesondere u.a. folgende Pflichten zu erfüllen:

 

  • Vorschau über notwendige Erhaltungsarbeiten im folgenden Wirtschaftsjahr/Stand der Reparaturrücklage
  • Abrechnung der Betriebskosten/Rücklagen/ev. Heizkosten bis 30.6.des Folgejahres
  • vor Beauftragung von Erhaltungsarbeiten Einholung von mind. 3 Angeboten
  • Eintreibung rückständiger Eigentümervorschreibungen durch Klage und Anm. des Vorzugspfandrechts
  • gesonderte Kontoführung für jede einzelne Eigentümergemeinschaft
  • Auskunftspflichten gegenüber den WE zum Verwaltungsvertrag und dem Stimmverhalten anderer WE
  • alle 2 Jahre Einberufung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen