Auslese 9/2012

Sparbuch verloren = Geld verloren?

Ein Überbringersparbuch berechtigt denjenigen, der das Sparbuch, das Losungswort und einen Ausweis vorzeigt, Geld davon zu beheben. Kann das Sparbuch nicht vorgewiesen werden, wird kein Geld ausbezahlt.

Geht ein Sparbuch verloren oder wird gestohlen, muss der Verfügungsberechtigte das Sparbuch für kraftlos erklären lassen, um wieder über das darauf eingezahlte Geld verfügen zu können.

Das Kraftloserklärungsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, bei dem der Antragsteller die Urkunde entweder in einer Abschrift vorzulegen, oder aber deren Inhalt so genau wie möglich wiederzugeben hat, ebenso wie die Umstände des Verlusts.

Nach einer Aufgebotsfrist von 6 Monaten, innerhalb derer sich kein Dritter als Verfügungsberechtigter des Sparbuchs melden darf, wird das Sparbuch für kraftlos erklärt ist. Mit dem Gerichtsbeschluss kann das Sparguthaben behoben werden.