Auslese 6/2016

Strenge Rechnung – Gute Freunde

Privatdarlehen sind in größerem oder kleinerem Maße Gang und Gebe. In der Regel ist das keine große Sache; die Probleme treten immer erst dann auf, wenn die Zahlungen ausbleiben. Ehemals freundschaftliche Bande einerseits aber auch unklare Regelungen andererseits führen oft dazu, dass der Darlehensgeber auf seinen Ansprüchen „sitzenbleibt“.

Ein Darlehen kommt durch die Übergabe des Geldbetrages zustande; es bedarf prinzipiell keiner schriftlichen Vereinbarung. Es empfiehlt sich allerdings dringend, in einer schriftlichen Vereinbarung insbesondere festzuhalten:

  • welche Betrag ausgeborgt wird, ob dieser verzinst ist,
  • wann die Rückzahlung fällig ist, in welcher Form die Rückzahlung vorgenommen wird und
  • ob der Darlehensgeber eine Sicher-stellung erhält.

Speziell bei Lebensgemeinschaften besteht regelmäßig Konfliktpotential. Es sollte daher jedenfalls schriftlich festgehalten werden, dass spätestens mit Beendigung der Beziehung der Darlehensbetrag zur Rückzahlung fällig ist.