Auslese 5/2010
Umzug - Bitte melden !
Wer in Österreich wohnt, ist verpflichtet, sich bei den zuständigen Meldebehörden (Gemeindeamt, Magistrat) kostenlos anzumelden. Die Anmeldung des jeweiligen Wohnsitzes hat innerhalb von 3 Tagen nach Begründung/Wechsel des Hauptwohnsitzes zu erfolgen. Als Hauptwohnsitz versteht man jene Unterkunft, an der der Lebensmittelpunkt begründet ist, wo man sich die überwiegende Zeit des Jahres aufhält.
Im Falle eines Mietverhältnisses hat der Vermieter als Unterkunftsgeber das Meldezettel-Formular mit zu unterfertigen.
Wer die gesetzliche Meldepflicht vernachlässigt, sich also nicht ordentlich an- und abmeldet, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu € 726,-- geahndet wird.
Eigentümer können bei den Meldebehörden eine Auskunft darüber verlangen, welche Personen an der Liegenschaft gemeldet sind. Sollten diese dort keinen Wohnsitz (mehr) begründet haben, kann von Amts wegen die An-/Abmeldung erfolgen.