Auslese 6/2018
Verlassenschaftsabhandlung - Wie läuft sie ab?
Vom Ableben einer Person wird das Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen verständigt, das das Verlassenschaftsverfahren eröffnet und einen Notar als Gerichtskommissär mit der Abwicklung betraut.
Die Angehörigen werden rd. 4-6 Wochen nach dem Tod zur Todesfallaufnahme eingeladen, im Zuge dessen die näheren Daten zum Verstorbenen erhoben werden: Verwandte bzw. mögliche Erben, Vermögen und Verbindlichkeiten, ob ein Testament vorliegt, etc.
Danach erstellt der Notar aufgrund seiner Anfragen bei Banken, Versicherungen und den angegebenen Gläubigern die vorl. Vermögensaufstellung, mit der der Wert des Nachlassvermögens durch Gegenüberstellung der Aktiva uns Passiva erfolgt. Ist Vermögen vorhanden, werden die Erben aufgefordert, das Erbe bedingt oder unbedingt anzutreten. Je nachdem wird dann ergänzend ein Inventar (Schätzung der Vermögenswerte) errichtet, sodass die Verlassenschaftsabhandlung in der Folge mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts beendet werden kann.
In der Regel dauert diese Prozedere bei unkomplizierten Abhandlungen rd. 4 Monate, bei übergangenen Erben, Liegenschaften oder Unternehmen etc.. aber auch deutlich länger.