Auslese 1/2019

Verspätung am Arbeitsplatz – Was muss der Chef tolerieren?

Grundsätzlich ist Zuspätkommen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und kann, wenn es wiederholt vorkommt, einen Kündigungsgrund darstellen.

Es kommt darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer die Verspätung hätte verhindern können. Ist die Verspätung in extremen Wetterbedingungen oder unvorhergesehenen Ereignissen begründet, liegt eine Dienstverhinderung vor, die weder auf das Gehalt, noch auf das Dienstverhältnis selbst negative Auswirkungen hat.

War jedoch der extreme Schneefall und die damit voraussichtlichen Behinderungen vorhergesagt oder handelt es sich bei Verkehrsbehinderungen um den allwöchentlichen Montagfrüh-Stau, hätte der Arbeitnehmer bereits entsprechend vorsorgen können, indem er entweder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt oder aber früher losfährt, um rechtzeitig anzukommen.

In einem solchen Fall liegt, wenn nicht entsprechend vom Dienstgeber reagiert wird, eine vorwerfbare Verspätung vor.

Jedenfalls ist der Arbeitgeber, sobald erkennbar, von der Verspätung zu informieren.