Auslese 4/2014

Vormerksystem – Wann bekomme ich einen "Punkt"?

Gewisse Verkehrsübertretungen führen dazu, dass eine Vormerkung im Führerscheinregister erfolgt. Begeht man innerhalb einer Frist von 2 Jahren neuerlich eines dieser Delikte, werden Nach-Schulungsmaßnahmen fällig. Wird innerhalb der obigen Frist insgesamt 3x ein solches Delikt begangen, ist für mindestens 3 Monate zu Fuß gehen angesagt.

Bestehende Vormerkungen werden nach 2 Jahren ab der Übertretung gelöscht.

Nicht jede Verkehrsübertretungen führt automatisch zu einer Vorbemerkung; Vorsicht geboten ist bei folgenden Delikten:

· Verstoß gegen die 0,5 0/00 Grenze
· mangelnde Sicherung der Kinder im Auto
· Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern
· zu geringer Sicherheitsabstand (drängeln)
· Überfahren roter Ampeln, Stopptafeln oder gesperrten Eisenbahnkreuzungen
· Befahren des Pannenstreifens
· mangelhafte Ladungssicherung oder Transport von Gefahrgütern
· Fahrzeug mit schweren technischen Mängeln

Die Vormerkung erfolgt zusätzlich zu der Geldstrafe.