Auslese 08/2009

Wenn die Post auf Urlaub geht

Wer eine längere Ortsabwesenheit (ab 14 Tagen) plant, sollte dies der Post mittels kostenloser Ortsabwesenheitserklärung bekannt geben, dann sind behördliche Zustellungen in dieser Zeit nicht möglich und werden mit dem Vermerk "ortsabwesend" retourniert.

Behördenzustellungen erfolgen mittels RSa- oder RSb-Brief.

Der blaue RSa-Brief darf nur dem Empfänger selbst zu eigenen Handen zugestellt werden.

Der weiße RSb-Brief kann auch an einen Ersatzempfänger zugestellt werden; das ist jede erwachsene Person, die in der gleichen Wohnung wohnt. Auch am Arbeitsplatz ist eine solche Zustellung möglich. 

Wird beim Zustellversuch niemand angetroffen und liegt keine Ortsabwesenheitserklärung vor, wird die Sendung beim Postamt hinterlegt und eine gelbe Hinterlegungsanzeige im Briefkasten zurückgelassen. Mit Hinterlegung gilt der Brief als zugestellt und Fristen beginnen zu laufen.