Auslese 6/2014
Wer entscheidet in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Beschlüsse im Wohnungseigentum können im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder aber im Wege des Umlaufbeschlusses gefällt werden.
Im Regelfall ist eine einfache Mehrheit, somit mehr als 50 % der Grundbuchsanteile für einen Beschluss ausreichend.
Die Frage, ob im Haus saniert oder die Hausverwaltung gewechselt werden soll, entscheidet die einfache Mehrheit.
Lediglich in 3 Fällen verlangt das Gesetz ausnahmsweise eine 2/3-Mehrheit, nämlich im Fall einer vorläufigen Benutzungsregelung, Abbedingen der 2- Jahresfrequenz für Eigentümerversammlungen sowie das Anbringen von Messvorrichtungen für verbrauchsabhängige Aufwendungen.
Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer ist erforderlich, wenn in direkte und höchstpersönliche Rechte (Eigentum, Kostentragung etc.) eingegriffen wird.
So müssen alle entscheiden, wenn aus einem Spielplatz eine Parkfläche wird, künftig jeder Wohnungseigentümer selbst die Sanierung seiner Fenster zahlen soll etc.
Lesen sie nächsten Monat mehr zur Bekämpfbarkeit solcher Entscheidungen.