Auslese 9/2014
Wer zahlt beim Arbeitsunfall?
Ein Unfall ist dannen Arbeitsunfall, wenn er sich am Arbeitsplatz wurde am Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ereignet. Anders als bei sonstigen Unfällen kann eine allfällige Entschädigung für Schmerzen oder sonstige mit dem Unfall verbundenen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen der Dienstgeber nicht in Anspruch genommen werden, es sei denn, er hat den Unfall vorsätzlich verursacht, was kaum bis gar nicht vorkommt.
In allen anderen Fällen, sohin bei fahrlässigen Verhalten des Dienstgebers, übernimmt die AUVA aus der staatlichen Unfallversicherung heraus den Kostenersatz für die 1. Hilfe Maßnahmen, Heilbehandlung, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und Entschädigung von Verdienstentgang (Versehrtenrente).
Die AUVA deckt jedoch nicht alle Nachteile eines Arbeitsunfalls ab, es empfiehlt sich daher jedenfalls auch eine private Unfallversicherung abzuschließen.