Auslese 7/2014

Wie kann ich mich gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft wehren?

Ein überstimmter Miteigentümer hat die Möglichkeit, binnen einem Monat ab Anschlag des Beschlusses der Mehrheit mit einem Antrag beim Außerstreitgericht die Unrichtigkeit des Beschlusses wg. formaler Mängel, Gesetzwidrigkeiten od. Fehlens einer erforderlichen Mehrheit feststellen zu lassen.

Ein überstimmter Miteigentümer kann man auch innerhalb einer Frist von 3 Monaten Beschlüsse betreffend Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung, etwa wegen übermäßiger Beeinträchtigung oder mangelnder Kostendeckung bekämpfen. 

Bei der entsprechenden Geltendmachung vor dem Außerstreitgericht ist zu beachten, dass es sich bei diesen Fristen um so genannte Fallfristen handelt, d.h., der Antrag muss daher spätestens am letzten Tag der Frist dem zuständigen Gericht bereits eingelangt sein, und darf nicht erst zu diesem Zeitpunkt zur Post gegeben worden sein.